Zwischen 19+ 0 und 20+ 6 führe ich einen so genannten "großen" Organ- Ultraschall durch. Dieser ist wesentlich umfangreicher als der gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehene Ultraschall in diesem Zeitraum. Neben speziellen Geräten erfordert er auch große Erfahrung des Untersuchers.
Die spezielle Organ- Sonographie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur bei bestimmten Indikationen übernommen. Zum Beispiel:
- bei Paaren, die bereits ein krankes oder behindertes Kind haben
- bei Erbkrankheiten der Eltern oder bei Erkrankungen der Mutter, die sich negativ auf die Entwicklung eines Kindes auswirken können (z. B. Diabetes)
- wenn die Mutter in der Frühschwangerschaft Medikamente einnehmen musste oder sich einer intensiven Röntgenuntersuchung oder einer Strahlenbehandlung unterziehen musste
- bei familiärer Belastung mit möglicherweise vererbten Erkrankungen
- bei Problemen während der früheren Schwangerschaften
- bei jeglicher Auffälligkeit in den Screening- Untersuchungen gemäß Mutterschaftsrichtlinien
Selbstverständlich führe ich den Organ- Ultraschall als Selbstzahlerleistung durch.
Was kann im Ultraschall beurteilt werden?
Bei guten Untersuchungsbedingungen, wobei die Lage des Kindes und stärke der mütterlichen Bauchdecke eine entscheidende Rolle spielen, dauert eine umfassende Ultraschall- Untersuchung etwa 30 bis 40 Minuten. Dabei betrachte ich alle darstellbaren Organe und Merkmale des Feten:
- das altersentsprechende kindliche Wachstum
- die Fruchtwassermenge
- das Aussehen und die Funktion aller sichtbaren Organe inklusive des Herzens (Echokardiographie)
- der Blutfluss in den wichtigsten Gefäßen des Feten
- die Lage und das Aussehen der Plazenta
- das Durchblutungsverhalten in den Gebärmuttergefäßen (zur Beurteilung der Mutterkuchenfunktion und Reifung)
Eine Ultraschall- Untersuchung kann jedoch niemals alle körperlichen oder chromosomalen Fehler und bei weitem nicht alle Krankheiten eines Menschen aufzeigen!
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