Der Doppler- Ultraschall beruht auf einem besonderen physikalischen Effekt und stellt den Blutfluss in den kindlichen und einem Teil der mütterlichen Gefäße farbig und akustisch dar. Er wird vor allem in der Spätschwangerschaft (26- 38 SSW) angewandt und birgt kein Risiko für Schwangere und ihr ungeborenes Kind. Auf diese Weise lässt sich z. B. der Versorgungszustand des Kindes beurteilen. Eine Doppler- Untersuchung ist begründet bei: - Verdacht auf vermindertes Wachstum oder Wachstumsstillstand des Kindes
- Verminderter Fruchtwassermenge
- Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenz
- Verdacht auf Herzfehler oder Herzerkrankungen
- Verdacht auf kindliche Fehlbildung oder Erkrankung
- Blutgruppenunverträglichkeit
- Schwangerschaftsbedingte Erkrankung der Mutter (z. B. Bluthochdruck, Präeklampsie (sog. Schwangerschaftsvergiftung), Diabetes mellitus, Nierenerkrankungen)
- Bestimmte Infektionen (z. B. Ringelröteln)
- Früh- oder Mangelgeburt in einer vorangegangenen Schwangerschaft
- Mehrlingsschwangerschaften
Was kann durch den Doppler- Ultraschall beurteilt werden?
- Den Blutfluss in kindlichen Gefäßen (z. B. Hauptschlagader, Gehirngefäße, Nabelschnur)
- Das Durchblutungsverhalten in den Gebärmutterarterien
Die Untersuchung gibt also Aufschluss über akute oder chronische Mangelzustände der Versorgung des Kindes sowie über die Funktion der Plazenta (Mutterkuchen)
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